Am 17. Juni 2004 bestätigte Dr. … der IV-Stelle, dass beim Versicherten eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten sei. Die Veränderungen, welche sich im neu angefertigten MRI zeigten, seien klinisch signifikant und würden eine Neubeurteilung rechtfertigen. Der Versicherte sei von ihm seit dem 7. Juli 2003 zu 50% arbeitsunfähig geschrieben. Im Bericht vom 8. Oktober 2004 taxierte Dr. … den Versicherten seit Februar 2003 bis auf weiteres zu 50% arbeitsunfähig. Am 15. Oktober 2004 diagnostizierte Dr. … die seit Januar 1999 bestehenden körperlichen Leiden und wies auf die von Dr. … beurteilten Depressionen hin.