Im beigelegten Schreiben an Dr. … vom 25. September 2003 schreibt Dr. … unter anderem, dass man bei einer 50%-igen Arbeitsfähigkeit bleiben müsse, da es im MRI klare Veränderungen habe, welche diese Beurteilung unterstützen helfen. Aus dem Schreiben des Dr. … vom 12. Dezember 2002 geht hervor, dass seines Erachtens medizinisch-theoretisch eine 50%-ige Arbeitsfähigkeit für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten bestehe. Am 17. Juni 2004 bestätigte Dr. … der IV-Stelle, dass beim Versicherten eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten sei.