Beide Rheumatologen attestierten darin dem Versicherten eine Restarbeitsfähigkeit von 50%. Aus Sicht von Dr. … bestand eine behandlungsbedürftige Depressivität, was den Einsatz von Antidepressiva erforderte. Damit ergebe sich gegenüber den ursprünglichen Beurteilungen, aufgrund welcher die Einschätzung von 44% Arbeitsunfähigkeit basiere, ein wesentlicher Unterschied. Im beigelegten Schreiben an Dr. … vom 25. September 2003 schreibt Dr. … unter anderem, dass man bei einer 50%-igen Arbeitsfähigkeit bleiben müsse, da es im MRI klare Veränderungen habe, welche diese Beurteilung unterstützen helfen.