b) Am 5. Mai 2004 liess der Versicherte ein Gesuch um Rentenrevision stellen, wobei er angab, zurzeit bei Dr. … (Rheumatologe) und Dr. … (Psychiater) in Behandlung zu sein. Beide seien der Meinung, dass bei ihm höchstens eine Restarbeitsfähigkeit von 50% vorhanden sei. Auf Verlangen der IV-Stelle reichte Dr. … am 4. Juni 2004 einen Bericht ein. Diesem legte er Kopien von Berichten der involvierten Rheumatologen Dr. … und Dr. … bei. Beide Rheumatologen attestierten darin dem Versicherten eine Restarbeitsfähigkeit von 50%.