Damit werden die Bedürfnisse der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit ihrer chronischen Schizophrenie in genügender Weise abgedeckt, eine Spitalinfrastruktur ist deshalb auch aus diesem Grund zurzeit nicht notwendig. Anders zu beurteilen wäre die Situation, wenn die Beschwerdeführerin eine ernsthafte, schubweise Verschlimmerung erleiden würde, was vorliegend aber nicht der Fall ist.