Dr. … hingegen hat bei seiner Untersuchung keine klaren entsprechenden Anzeichen gefunden. Aber selbst wenn Dr. … Ansicht ausser Acht gelassen und auf die Diagnose der Klinikärzte abgestellt wird, rechtfertigt sich angesichts der Praxis des EVG kein Klinikaufenthalt, da die schizophrene Residualsymptomatik sowohl aus der Sicht der Klinikärzte als auch aus der Sicht Dr. … chronifiziert und nicht mehr behandlungsfähig ist.