Die Suchterkrankung wirke sich auf die schizophrene Grunderkrankung erschwerend aus, was wiederum die Hospitalisationsbedürftigkeit begründe. Schliesslich vertrat Dr. … die Meinung, Dr. … kurze einmalige Exploration genüge nicht, um hinreichend zu begründen, weshalb die Ansicht einer unerfahrenen Assistenzärztin (Dr. …) höher gewichtet werde als die Ansicht einer Fachärztin und langjährigen Oberärztin (Dr. …).