 Ende Juli / Anfang August 2005; Dr. …: Entgegen der Ansicht Dr. … leide … seit Jahren an einer schizophrenen Grunderkrankung (vgl. Bericht vom 1. April 2005). Die Suchterkrankung sei sekundär infolge der schizophrenen Grunderkrankung entstanden. Es sei der Patientin immer wieder gelungen, sich der notwendigen stationär-psychiatrischen Behandlung zu entziehen mit der Folge, dass sie nach kurzer Zeit akut psychisch krank wieder in die Klinik habe eintreten müssen. Die Suchterkrankung wirke sich auf die schizophrene Grunderkrankung erschwerend aus, was wiederum die Hospitalisationsbedürftigkeit begründe.