Zwar neige die Versicherte zu beträchtlicher Dissimulierung, doch könne er derzeit keine akute Psychopathologie feststellen, welche einen Klinikaufenthalt nötig mache. Hinweise für eine chronifizierte Schizophrenie hätten sich während des Gesprächs nicht feststellen lassen. Die Gefährdung durch die untherapierbare Neigung zu Alkohol- und Nikotinmissbrauch bestehe offensichtlich, doch rechtfertige diese keine psychiatrische Hospitalisation.