die Versicherte könne in ein Pflegeheim verlegt und im Fall einer akutspitalbedürftigen Symptomatologie vorübergehend wieder in einer psychiatrischen Klinik hospitalisiert werden. Aufgrund seiner eigenen Untersuchung führt Dr. … auf, dass die Patientin eine extreme Raucherfahne gehabt habe, welche auf einen Konsum von massiv mehr als den angegebenen 6 Zigaretten pro Tag hindeute. Zwar neige die Versicherte zu beträchtlicher Dissimulierung, doch könne er derzeit keine akute Psychopathologie feststellen, welche einen Klinikaufenthalt nötig mache.