 1. Juni 2005; Dr. …: Aufgrund der kompetenten telefonischen Auskünfte der zuständigen Ärztin Dr. …, ergebe sich, dass die Versicherte als hochgradig chronisch kranke Psychiatrie-Patientin zu betrachten sei, welche in psychiatrischer Sicht austherapiert sei. Auch in pneumologischer Sicht sei eine weitere Therapie des COPD nicht mehr möglich. Es gebe keinen Grund, die Versicherte weiterhin in der Klinik … zu hospitalisieren; die Versicherte könne in ein Pflegeheim verlegt und im Fall einer akutspitalbedürftigen Symptomatologie vorübergehend wieder in einer psychiatrischen Klinik hospitalisiert werden.