2. Am 8. Februar 2005 verfügte die Concordia, ab dem 1. Februar 2005 bestehe nur noch Anspruch auf Fr. 45.-- pro Tag als Pflegebeitrag. Gegen diese Verfügung liess … Einsprache erheben. Sie reichte ein Schreiben vom 1. April 2005 ein, in welchem Dr. … und Dr. … begründen, weshalb ihrer Ansicht nach die Akutspitalbedürftigkeit gegeben sei. Am 13. Mai 2005 untersuchte der Concordia Vertrauensarzt Dr. … … in der Klinik ... In seinem Bericht vom 1. Juni 2005 bestätigte er seine Ansicht, wonach keine Spitalbedürftigkeit mehr bestehe.