Am 7. Dezember 2004 ersuchten Dr. …, Oberärztin, und Dr. … um Kostengutsprache für weitere drei Monate. Die Concordia verlängerte darauf die Kostengutsprache nochmals bis Ende Januar 2005, kündigte aber an, dass sie danach nur noch den Pflegekostenbeitrag von maximal Fr. 45.-- ausrichten werde, da ihr Vertrauensarzt Dr. … keine Akutspitalbedürftigkeit mehr erkenne.