konsequenterweise, wenn überhaupt, auch schon auf das Ergebnis 2002 negativ hätte auswirken müssen. Die Verschlechterung des Geschäftsresultates im Jahr 2003 gegenüber demjenigen des Jahres 2002 kann daher nicht auf die Leiden des Versicherten zurückgeführt werden, sondern muss auf IV-fremden Faktoren beruhen. Nur am Rande sei zudem bemerkt, dass die eingelegte Erfolgsrechnung 2003 nicht unterzeichnet ist, der eingelegte Anhang zur Jahresrechnung auf das Geschäftsjahr 2004 (statt auf das Jahr 2003)