Dabei kann offen gelassen werden, ob aufgrund der mit der Fusion der drei Firmen … GmbH, … AG und … AG im Betriebsjahr 2003 verbundenen Änderungen der Rechnung 2003 der … AG gegenüber der konsolidierten Erfolgsrechnung 2002 der drei Firmen … GmbH und … AG und … AG ein aussagekräftiger Vergleich der beiden Geschäftsergebnisse überhaupt möglich ist. Entscheidend ist diesbezüglich nämlich, dass der Versicherte nachweislich bereits ab 10. bis 14. Januar 2002 zu 100% und ab 15. Januar 2002 auf unbestimmte Zeit zu 80% arbeitsunfähig geschrieben wurde, womit sich seine Krankheit