c) Soweit der Versicherte die Erfolgsrechnung 2003 (rund minus Fr. ½ Mio.) in Relation zum besseren Vorjahresresultat 2002 („bloss“ minus Fr. ¼ Mio.) setzte und daraus einen erhöhten Krankheitswert seiner Leiden herleiten wollte, hilft ihm dies nicht weiter. Dabei kann offen gelassen werden, ob aufgrund der mit der Fusion der drei Firmen … GmbH, … AG und … AG im Betriebsjahr 2003 verbundenen Änderungen der Rechnung 2003 der … AG gegenüber der konsolidierten Erfolgsrechnung 2002 der drei Firmen … GmbH und … AG und … AG ein aussagekräftiger Vergleich der beiden Geschäftsergebnisse überhaupt möglich ist.