Daran ändert auch der Hinweis des Versicherten auf den Herzinfarkt vor … Jahren (…) nichts, da sich der Spezialist Dr. … im Bericht vom Mai 2003 auch dazu klar äusserte und dort unmissverständlich den EKG-Belastungstest (…) als „unauffällig“ bezeichnete, was auf eine komplette Genesung des Herzleidens schliessen lässt. Im Übrigen berief sich der Gesuchsteller in seiner Anmeldung zum Bezug auf IV-Leistungen im Januar 2003 selbst lediglich auf „chronische Asthmabeschwerden“ (seit Herbst 1998), woraus zusätzlich ersichtlich wird, dass er damals allein wegen der akuten Atemprobleme um berufliche bzw. finanzielle Unterstützung an die IV- Stelle gelangte.