Dem ist umso mehr zuzustimmen, als mit der Einstellung und dem Einsatz eines entsprechend seriös geschulten Stellvertreters für den Frontbereich dem latenten Asthmaleiden des Geschäftsführers [präventiv] wirksam, zweckmässig und zudem noch wirtschaftlich vertretbar begegnet werden könnte, ohne dass bereits ernsthaft eine Betriebsaufgabe ins Auge gefasst werden müsste. Die Berufsposition bzw. Einflussmöglichkeiten des Versicherten im Geschäft selbst lassen es – besonders unter dem Blickwinkel der stets zu beachtenden Schadenminderungspflicht und dem Vorrang der Selbsthilfe - daher zu, die Annahme entsprechender Abwehrmassnahmen und Betriebsumstellungen als realistisch anzusehen