 Aus der vom Beschwerdeführer nachgereichten Erfolgsrechung 2003 geht hervor, dass das Betriebsergebnis im Berichtsjahr einen Verlust von Fr. -573'444.13 (-31.7% im Direktvergleich zum Vorjahr 2002 mit einem Verlust von „bloss“ -Fr. 287'610.44 [-8.8% im Vergleich zu 2001] auswies. Im Anhang zur Jahresrechnung 2004 wurde die Fusion bzw. Überführung der … GmbH und der … AG per 01.04.2003 in die … AG erwähnt. Im Begleitbrief vom 09.03.2005 leitete der Anwalt des Versicherten daraus einen IV-relevanten Krankheitswert der geltend gemachten Arbeits- und Erwerbseinschränkungen ab.