 Im Attest vom 16.09.2003 des IV-Stellenarztes Dr. …, …, wird (zusammenfassend) festgehalten: Unseren Abklärungen zufolge sind Sie (gemeint ist der Versicherte) bei der Ausübung von Tätigkeiten in Rauch- und Russexpositionen zu 80%-100% arbeitsunfähig. In nicht belasteter Umgebung wäre es Ihnen jedoch aus ärztlicher Sicht zumutbar, zu 100% arbeitstätig zu sein. Ein Gesundheitsschaden ist bei Ihnen ohne Zweifel vorhanden, hingegen muss eine Invalidität im Sinne des IVG verneint werden […]. Als Gesellschafter, Geschäftsführer und Mitglied in diversen Unternehmungen üben Sie viele Aktivitäten aus, die in rauchfreier Umgebung möglich sind.