2. a) Folgende ärztlichen Befunde, Stellungnahmen, Klinikberichte und Eingaben sind aktenkundig und für die Streitentscheidung von Bedeutung:  Aus dem ersten Zeugnis vom … des Hausarztes Dr. …, Allg. Medizin FMH, …, (zuhanden der Taggeldversicherung) geht hervor, dass der Versicherte an chronischer Bronchitis leide und seit … deshalb bei ihm behandelt (konservativ, inhalativ, medikamentös) werde. Im Abschlussbericht vom 31.07.2002 ergänzte derselbe Arzt seine frühere Diagnose (chronische Bronchitis) mit einer „schwergradigen bronchialen Hyperreagibilität“.