4. Mit Eingabe vom 9. März 2005 reichte der Beschwerdeführer noch die Erfolgsrechnung 2003 (für das Berichtsjahr 03 und Vorjahr 02) samt Anhang der Jahresrechnung 2004 der von ihm beherrschten … AG, …, nach. Im Begleitschreiben wurde noch ergänzt, dass daraus eindrücklich ersichtlich sei, wie sich seine Krankheit (Arbeitseinschränkungen) auf den Geschäftsgewinn nachteilig ausgewirkt habe. Die genauere Feststellung der invaliditätsbedingten Erwerbseinbusse müsse Gegenstand der (noch) nachzuholenden IV-Abklärungen sein.