Betreffend Klimaanlagen (Unzumutbarkeit eines solch zügigen Arbeitsplatzes) ergänzte sie, dass der Versicherte nach eigenen Angaben freiwillig die Klimaanlage im Auto benutze. Medizinisch sei erwiesen, dass solche Anlagen bei optimaler Einstellung auf Menschen mit Herz-/Kreislaufproblemen oder Atembeschwerden leistungsfördernd wirkten, weil sie die Innenräume frei von Russ, Staub und Pflanzenpollen hielten. Soweit in einem Attest etwas anderes stehe, sei dies mit der schlechten Belüftungsregelung erklärbar.