Unterhaltungsgastronomie nicht gesunken, sondern längerfristig sogar gestiegen. Es dürfe deshalb auch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für die Betriebe des Beschwerdeführers davon ausgegangen werden, dass er nur wegen des Rauchverbots keine ernsthaften (finanziellen) Umsatzeinbussen zu erwarten gehabt hätte. Betreffend Klimaanlagen (Unzumutbarkeit eines solch zügigen Arbeitsplatzes) ergänzte sie, dass der Versicherte nach eigenen Angaben freiwillig die Klimaanlage im Auto benutze.