Zur Begründung brachte er im Wesentlichen vor, dass die Folgen des erlittenen Herzinfarktes (…) in den vorhandenen Arztberichten zu wenig berücksichtigt worden seien und deshalb der Grad der Arbeitsfähigkeit viel zu optimistisch ausgefallen sei. Zur Festlegung des Invalidenkommens bemängelte er, dass er als gelernter Koch nicht plötzlich vermehrt qualifizierte Buchhaltungs- oder ähnliche Administrationsarbeiten erledigen könnte, weshalb jener Beschäftigungsanteil (20%) nicht einfach auf Kosten der unerlässlichen Präsenz-, Betreuungs- und Aufsichtspflichten gegenüber den