ggf. nach Einholung ergänzender Arztberichte und genauerer Abklärungen über die wirtschaftlich noch verwertbare Restarbeitsfähigkeit im Einzelfall (mit/ohne Betriebsaufgabe; Neubestimmung des mutmasslichen Jahresverdienstes trotz Behinderungen). Zur Begründung brachte er im Wesentlichen vor, dass die Folgen des erlittenen Herzinfarktes (…) in den vorhandenen Arztberichten zu wenig berücksichtigt worden seien und deshalb der Grad der Arbeitsfähigkeit viel zu optimistisch ausgefallen sei.