Nervenprobleme (seit März 02) für die geklagten Beschwerdebilder (Angstzustände, Panikattacken, Schlaflosigkeit, Aggressionen usw.) verantwortlich gemacht werden können. Die Richtigkeit dieser Würdigung wird auch dadurch belegt, dass sämtliche konsultierten Ärzte von einem „besserungsfähigen“ Gesundheitszustand ausgingen, falls die Suchtabstinenz seit der letzten Drogenentziehungskur beibehalten werden könnte.