 Im Bericht vom 24.11.2003 des IV-Stellenarztes (Dr. …) kommt derselbe zum Schluss, dass beim Versicherten eine reine Suchtproblematik vorliege. Die „leichte depressive Episode“ (F32.0) führe er eindeutig auf die misslichen Lebensumstände des Versicherten zurück. Gewiss habe diese keinen Krankheitswert mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Ein IV-relevanter Gesundheitsschaden sei deshalb klar zu verneinen.