 Im Bericht vom 20.06.2003 hielt der Spezialarzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Dr. …) fest, dass die psychischen Verhaltensstörungen durch Alkohol (F10.2) und durch Cannabinoide (F12.2) sowie wiederkehrende depressive psychotische Episoden (F32.0) gekennzeichnet seien. Die Arbeitsunfähigkeit (AUF) des Versicherten schätzte er darum vom 18.12.02-07.02.03 auf 100% und ab dann bis auf weiteres auf 90%. Den Gesundheitszustand stufte er darin als besserungsfähig ein.