 Aus dem Bericht der Psychiatrischen Klinik … vom 07.08.2002 (Dr. …) geht hervor, dass der Versicherte seit 1990 an chronischem Alkoholabusus [Abhängigkeitssyndrom ICD-10:F10.2] leidet und er sich nun selbst zu einer Alkoholentwöhnungstherapie angemeldet habe. Klinisch sei der Status unauffällig. Im Psychostatus seien ebenfalls (bis auf Nervosität, Unruhe und Ängstlichkeit) keine groben Pathologien erkennbar. Die weiteren Behandlungsschritte in der Klinik lauteten wie folgt: Integrierte psychiatrische psychotherapeutische Therapiebehandlung;