2. Dagegen erhob der Einsprecher am 16. August 2005 frist- und formgerecht Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit den Begehren um kostenfällige Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids, nochmalige Prüfung des Anspruchs auf IV-Leistungen und Gewährung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung in der Person von Anwalt lic. iur. ... Zur Begründung brachte er hauptsächlich vor, dass ihm das Schlachten von Schweinen grosse Mühe bereitet habe und er durch den Konsum von Alkohol die nervlichen bzw. psychischen Probleme habe verdrängen können. 1995 hätte er sogar einen Selbstmordversuch unternommen.