Im vorliegenden Fall vermag der Beschwerdeführer keine Umstände geltend zu machen, welche Dr. … objektiv als parteiisch erscheinen lassen. Sein Bericht erscheint schlüssig, ist sorgfältig und nachvollziehbar begründet und in sich widerspruchsfrei. 7. Der angefochtene Entscheid erweist sich somit als rechtmässig, und die dagegen erhobene Beschwerde ist abzuweisen. Gerichtskosten werden keine erhoben, da das kantonale Beschwerdeverfahren in Sozialversicherungsstreitigkeiten gemäss Art. 61 lit. a ATSG grundsätzlich kostenlos ist. Demnach erkennt das Gericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.