Dass er seine Beurteilung vor der Operation vom 17. Mai 2004 abgab, beeinträchtigt deren Aussagekraft entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers nicht, da Dr. … durch das MRI und die dazugehörige Interpretation von Dr. … genügend über den Riss der Subscapularissehne informiert war. Der Beschwerdeführer macht weiter geltend, die SUVA sei nicht in der Lage nachzuweisen, dass ohne das Ereignis vom November 2003 dieselbe Operation ebenfalls erforderlich geworden wäre. Dies trifft nicht zu.