Das MRI vom Januar 2004 und der darauf erkennbare Subscapularissehnenriss waren Dr. … bestens bekannt. Hätte er den Unfall für geeignet gehalten, einen solchen Riss zu bewirken, hätte er bestimmt einen entsprechenden Zusammenhang hergestellt. Dass er seine Beurteilung vor der Operation vom 17. Mai 2004 abgab, beeinträchtigt deren Aussagekraft entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers nicht, da Dr. … durch das MRI und die dazugehörige Interpretation von Dr. … genügend über den Riss der Subscapularissehne informiert war.