5. Die vom Beschwerdeführer erhobenen Einwände sind - wie nachstehend gezeigt wird - unbegründet. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, die im MRI vom Januar 2004 erkennbare "frischere Ruptur der Subscapularis-Sehne" gehe "offensichtlich" auf den Unfall vom November 2003 zurück. Dies ist nicht der Fall. Dr. … hat ausführlich beschrieben, dass Schäden an den Sehnen in der Schulter durch Degeneration entstehen können, und dass keineswegs ein Unfall die Ursache eines Sehnenrisses sein muss.