Dieser Vorfall habe nur eine vorübergehende Verschlimmerung der subjektiven Beschwerden bewirkt und spätestens am 17. Februar 2004 keine Rolle mehr gespielt; denn von diesem Zeitpunkt an seien ausschliesslich die bekannten krankhaften Faktoren für das Beschwerdebild verantwortlich gewesen. Nach dem Unfallereignis seien auch keine frischen Unfallfolgen objektiviert worden. Dr. … habe am 17. Februar 2004 geschrieben, die Arthro-Magnetresonanztomografie vom Januar 2004 habe einen ähnlichen Befund wie im Jahr 2000 ergeben.