spontanen Progression der operierten krankhaften Schulterschädigung, zumal der Versicherte in dieser Zeitspanne noch 8 Jahre älter geworden sei (von 59- bis 67-jährig), was zusätzlich eine erhebliche Alterungs- und Verschleisskomponente mit eingebracht habe. Auf dem Hintergrund dieses dramatischen krankhaften Erscheinungsbildes der linken Schulter, welches in der Entwicklung 10 Jahre zurückreiche, falle das neue Unfallereignis vom November 2003 nicht ins Gewicht. Dieser Vorfall habe nur eine vorübergehende Verschlimmerung der subjektiven Beschwerden bewirkt und spätestens am 17. Februar 2004 keine Rolle mehr gespielt;