Diese zeige einen grösseren Defekt in den dorsalen Anteilen sowie eine leichte Retraktion, und es bestehe eine deutliche Atrophie des M. Supraspinatus. Wahrscheinlich bestehe eine frischere Ruptur der Subscapularissehne mit konsekutiver Subluxation der langen Bicepssehne, zudem KM-Austritt in die Bursa subdeltoidea sowie in das deutlich degenerativ veränderte AC-Gelenk, möglicherweise eine zusätzliche SLAP- Läsion. Die SUVA anerkannte ihre Leistungspflicht.