Aus dem äusserst knappen Bericht von Dr. … lässt sich in diesem Zusammenhang entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers nichts ableiten, was seine Ansicht stützen würde. Der Beschwerdeführer beanstandet, dass im Bericht von Dr. … nicht erklärt sei, was denn sonst Ursache der vorhandenen Schädigung sein könnte. Dabei übersieht er, dass das Supraspinatussehnensyndrom sehr oft auf degenerative Prozesse zurückzuführen und keineswegs ein Unfall als Auslöser nötig ist. Gerade bei einem Gipser kann man sich angesichts der durch den Beruf bedingten Belastungssituationen für die Schultern problemlos degenerative Prozesse als Ursache vorstellen.