Dieses Argument geht an der Überlegung von Dr. … vorbei, der festgehalten hat, dass eine substanzielle Binnenverletzung der Schulter den Beschwerdeführer dazu gebracht hätte, die Arbeit über längere Zeit niederzulegen und ärztliche Hilfe beizuziehen. Ein blosses Sich-bei-der-Arbeit-schonen und Eigenmedikation hätten bei einer substanziellen Binnenverletzung nicht genügt, da diese den Beschwerdeführer auch bei alltäglichen Verrichtungen zu sehr beeinträchtigt und damit einen baldigen Arztbesuch notwendig gemacht hätte.