Wäre er tatsächlich seit dem Sturz mehr oder weniger konstant durch Schmerzen in der Schulter beeinträchtigt gewesen, so hätte er auf die mit Sicherheit von den Ärzten gestellte Frage, seit wann er unter den Schulterbeschwerden leide, den Sturz erwähnt, völlig unabhängig davon, ob die Beschwerden von den Ärzten und den Versicherungen als unfall- oder krankheitsbedingt eingestuft wurden. Dr. … stützt sich darauf, dass unmittelbar nach dem Unfall kein Arztbesuch erfolgt war und keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hatte. Dem hält der Beschwerdeführer entgegen, im eigenen Geschäft tätig und