Der Unfallmechanismus sei ungeeignet, die Supraspinatussehne zu verletzen oder die materielle Grundlage für ein Impingementsyndrom zu schaffen. Eine Prellung der Rückseite der Schulter führe, auch wenn sie lateral betont sei, lediglich zu einer Quetschung des extraartikulären Weichteilmantels. Dr. … und Dr. … halten also beide einen natürlichen Kausalzusammenhang für möglich. Die Frage, ob der natürliche Kausalzusammenhang mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben sei, beantwortet Dr. … indessen nicht, so dass die SUVA seiner Beurteilung zu Recht keine grosse Bedeutung beigemessen hat.