Der Unfall sei erst nach 11 Jahren und 3 Monaten durch die Rechtsanwältin angemeldet worden. Erst 2 Jahre und 11 Monate nach dem Unfall habe der Versicherte Dr. … aufgesucht. Der Unfall sei nicht so eindrücklich gewesen, dass er sich an das Datum erinnern würde; unmittelbar nach dem Unfall sei kein Arztbesuch erfolgt, und habe auch keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen. Der Unfallmechanismus sei ungeeignet, die Supraspinatussehne zu verletzen oder die materielle Grundlage für ein Impingementsyndrom zu schaffen.