Der natürliche Kausalzusammenhang sei nur möglich aber nicht überwiegend wahrscheinlich. Dies aus folgenden Gründen: Die behandelnden Ärzte setzten den Beginn der Schulterbeschwerden nicht im Januar 1991, sondern im Dezember 1993 (Dr. …) beziehungsweise im Dezember 1992 an (Dr. …). In den Akten (Krankenkasse, IV, SUVA) finde sich vor der Anmeldung vom 29. April 2002 nirgends ein Hinweis auf das Ereignis vom Januar 1991. Der Unfall sei erst nach 11 Jahren und 3 Monaten durch die Rechtsanwältin angemeldet worden.