3. Nachstehend wird untersucht, ob die SUVA zu Recht den natürlichen Kausalzusammenhang zwischen den Schulterbeschwerden und dem Unfall vom Januar 1991 verneint hat. Zur Prüfung dieser Frage stehen folgende ärztlichen Beurteilungen zur Verfügung: - Dr. …, Kreisarzt SUVA …, 14. April 2003: "Ein später nachgewiesener Rotatorenmanschettenläsionsbefund kann mit dem geltend gemachten Ereignis von 1991 medizinisch in einen natürlichen Kausalzusammenhang gebracht werden." - Dr. …, SUVA Versicherungsmedizin, 22. Januar 2004: