Es treffe zu, dass der Unfall vom Januar 1991 damals nicht der SUVA gemeldet worden sei; dazu sei allerdings zu bemerken, dass die SUVA in jenen Jahren Supraspinatussehnenrisse nicht als unfallähnliche Körperverletzungen akzeptiert hätte, so dass die Ärzte ihn unter dem Titel Krankheit behandelt hätten. Angesichts dieser Einstellung der Ärzte habe er nicht mehr an den Sturz gedacht.