In seinem Bericht vom 14. April 2003 führte der Kreisarzt Dr. … ohne weitere Begründung aus, ein später nachgewiesener Rotatorenmanschettenläsionsbefund könne mit dem geltend gemachten Ereignis von 1991 medizinisch in einen natürlichen Kausalzusammenhang gebracht werden. In seiner ausführlich begründeten ärztlichen Beurteilung vom 22. Januar 2004 kommt Dr. … von der versicherungsmedizinischen Abteilung der SUVA zum Schluss, ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen den Schulterbeschwerden und den Unfällen vom Januar 1991 und vom 26. November 2001 sei nur möglich und nicht überwiegend wahrscheinlich. Gestützt auf Dr.