3. Am 5. Dezember 2002 fand eine Besprechung zwischen …, seiner Anwältin und einem Vertreter der SUVA Agentur Chur statt, am 24. Februar 2003 eine kreisärztliche Untersuchung. In seinem Bericht vom 14. April 2003 führte der Kreisarzt Dr. … ohne weitere Begründung aus, ein später nachgewiesener Rotatorenmanschettenläsionsbefund könne mit dem geltend gemachten Ereignis von 1991 medizinisch in einen natürlichen Kausalzusammenhang gebracht werden.