{"Signatur": "GR_VG_002", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2006-02-08", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_VG_002_S-2005-101_2006-02-08.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/S_2005_101_4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcf8b4bdeafb9fb99a43ca654f4326f33a8447e65489679b3216862947274b62adc1ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8?path=4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcf8b4bdeafb9fb99a43ca654f4326f33a8447e65489679b3216862947274b62adc1ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2005_101", "Checksum": "7cc013f619f9bcc8214af5aa8a93ae65"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2005 101"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. Kammer 08.02.2006 S 2005 101"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 2a Camera 08.02.2006 S 2005 101"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. 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Bei der kreisärztlichen Untersuchung im Februar 2002\nkamen neben den Beschwerden an der Hand auch die seit Jahren\nbestehenden Beschwerden in der linken Schulter zur Sprache. Der Kreisarzt\nwies … darauf hin, dass die SUVA möglicherweise auch für die\nSchulterbeschwerden leistungspflichtig sein könnte. Am 29. April 2002\nmeldete die Rechtsvertreterin von … deshalb der SUVA Beschwerden in der\nlinken Schulter. Diese wurden auf einen Unfall im Januar 1991 zurückgeführt.\nDer Versicherte habe damals auf einer Baustelle eine zirka 60 kg schwere\nPlastikrolle auf der linken Schulter getragen. Plötzlich sei er auf dem vereisten\nBoden ausgerutscht und auf die linke Schulter gefallen. Nach diesem Sturz\nhabe er sofort Schmerzen in der linken Schulter verspürt. Er habe die Arbeit\nniedergelegt und sich zuhause selber verarztet. Er wisse noch genau, dass er\nsich an jenem Abend mit Eis und Salbe behandelt habe. In den nachfolgenden\nTagen habe er auf die Zähne gebissen und sich bei der Arbeit entsprechend\ngeschont. Überkopfarbeiten habe er damals nicht mehr ausführen können.\n\n2. Fast drei Jahre nach dem Sturz, im Dezember 1993, suchte … erstmals\nseinen damaligen Hausarzt wegen Schulterbeschwerden auf. Dr. …\ndiagnostizierte ein Impingement-Syndrom und hielt in seinen Akten fest, die\nBeschwerden bestünden seit Dezember 1993. Am 20. Dezember 1994\nbestätigte Dr. … vom Kantonsspital Chur diese Diagnose und hielt fest,\nklinisch finde sich ein eindeutiges Supraspinatus-Syndrom, wobei die\nKontinuität der Sehne offensichtlich noch intakt sei. Weiter hielt er fest, es\nbestünden seit gut zwei Jahren Schulterschmerzen links. In der Folge\nverschlimmerten sich die Beschwerden und seit August 1995 bezieht … eine\nhalbe, seit April 1996 eine ganze IV-Rente. Am 29. Januar 1996 nahm Dr. …\neine Arthroskopie der linken Schulter vor und refixierte die unterdessen\nabgerissene Supraspinatussehne. Die Kosten der Operation wurden von der\nKrankenkasse übernommen. Die Operation brachte leider nicht das erhoffte\nErgebnis. Der Patient konnte seinen linken Arm nur bis zur Horizontalen\nanheben und litt nach wie vor an ständigen Schmerzen im linken\nSchultergelenk. Am 3. Oktober 2000 erkannte Dr. … aufgrund eines MRI\nerhebliche degenerative Veränderungen und neue Defekte in der\nRotatorenmanschette.\n\n3. Am 5. Dezember 2002 fand eine Besprechung zwischen …, seiner Anwältin\nund einem Vertreter der SUVA Agentur Chur statt, am 24. Februar 2003 eine\nkreisärztliche Untersuchung. In seinem Bericht vom 14. April 2003 führte der\nKreisarzt Dr. … ohne weitere Begründung aus, ein später nachgewiesener\nRotatorenmanschettenläsionsbefund könne mit dem geltend gemachten\nEreignis von 1991 medizinisch in einen natürlichen Kausalzusammenhang\ngebracht werden. In seiner ausführlich begründeten ärztlichen Beurteilung\nvom 22. Januar 2004 kommt Dr. … von der versicherungsmedizinischen\nAbteilung der SUVA zum Schluss, ein natürlicher Kausalzusammenhang\nzwischen den Schulterbeschwerden und den Unfällen vom Januar 1991 und\nvom 26. November 2001 sei nur möglich und nicht überwiegend\nwahrscheinlich. Gestützt auf Dr. … Beurteilung lehnte die SUVA mit\nVerfügung vom 4. Juni 2004 die Leistungspflicht in Bezug auf die\nSchulterbeschwerden links ab. Die gegen diese Verfügung erhobene\nEinsprache wies die SUVA mit Entscheid vom 29. April 2005 ab.\n\n"}