Die objektivierbaren Befunde würden dabei im Wesentlichen mit den bereits im Jahre 2000 und 2001 getätigten Vorbeurteilungen übereinstimmen. In der psychosomatischen Evaluation sei die Diagnose einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung, überlagert mit einer depressiven Episode zu diagnostizieren. Eine Arbeitsfähigkeit von 50% in einer angepassten Tätigkeit sei aber ebenfalls vertretbar. Im konkreten Fall sei davon auszugehen, dass eine gewisse gegenseitige additive Verschlechterung der Arbeitsfähigkeit von somatischer und psychischer Sicht zu postulieren sei.